Mit der Reorganisation der Rechtspflege im 19. Jahrhundert wurde die Gerichtsmedizin nach heutigem Verständnis eingeführt. In der Amtsordnung des Polizeidepartements von 1895 wurden Aufgaben und Pflichten des Gerichtsarztes geregelt. Erster Gerichtsarzt gemäss dieser Ordnung war Prof. Adolf Streckeisen (1857-1916). Er nahm im Auftrag der Gerichts- und Untersuchungsbehörden medizinisch-gerichtliche Obduktionen vor und fertigte dazu die entsprechenden Untersuchungsberichte an. Weiter untersuchte er von Amtes wegen Unglücksfälle, Selbstmorde, Fälle von Krankheit, Geistesstörung und Versorgungsbedürftigkeit. Ausserdem oblag ihm die ärztliche Behandlung der Gefangenen im Lohnhof. Als Präsident leitete er die Wundschau, eine vierköpfige Kommission, welche die Autopsie und Begutachtung von Fällen vornahm, in denen die gerichtsärztliche Feststellung des Tatbestands Schwierigkeiten bereitete. Schliesslich war er bei Strafverfahren der gesetzliche Sachverständige in medizinischen Fragen.